Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot hindert Vertragsparteien daran, für Wettbewerber tätig zu werden — häufig in Arbeitsverträgen.
Was ist ein Wettbewerbsverbot?
Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Klausel, die eine Person (oder Einrichtung) daran hindert, für Wettbewerber der Vertragspartei tätig zu werden. In Deutschland müssen Wettbewerbsverbote seit der Gesetzesnovelle die Art der Tätigkeit, namentlich genannte Wettbewerber, geografische Beschränkungen, Dauer (maximal ein Jahr nach Vertragsende) und mögliche Strafen klar definieren.
Durchsetzbarkeit
Gerichte prüfen, ob die Klausel in Dauer und geografischem Umfang angemessen ist und die Fähigkeit zur Berufsausübung nicht unangemessen einschränkt. Übermäßig breite oder strafende Klauseln können für unwirksam erklärt werden.