Veröffentlicht am
April 10, 2026
Glossar

Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) regelt die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte.

Was ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)?

Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Verantwortlichen (der festlegt, wie Daten verarbeitet werden) und einem Auftragsverarbeiter (der Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet). Sie ist gemäß DSGVO zwingend vorgeschrieben, sobald personenbezogene Daten an Dritte zur Verarbeitung weitergegeben werden.

Wesentliche Bestandteile einer AVV

Eine solide AVV enthält: Umfang und Dauer der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Rechte der betroffenen Personen, Meldepflichten bei Datenpannen und Regelungen zur Datenlöschung oder -rückgabe nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

Wann wird eine AVV benötigt?

Eine AVV ist immer dann erforderlich, wenn ein Verantwortlicher einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt — sei es bei Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder anderen personenbezogenen Daten. Die DSGVO macht die AVV zur Pflicht. Auch Unternehmen außerhalb der EU sollten AVVs in Betracht ziehen, um andere Datenschutzgesetze wie den CCPA zu erfüllen.

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