Schiedsklausel
Eine Schiedsklausel legt fest, dass Streitigkeiten zwischen den Parteien durch einen neutralen Schiedsrichter beigelegt werden.
Kurze Definition
Eine Schiedsklausel legt fest, dass bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ein neutraler Dritter (Schiedsrichter) eine endgültige, rechtlich bindende Entscheidung trifft. Die Parteien verzichten damit auf den Weg vor ein staatliches Gericht.
Warum Schiedsgerichtsbarkeit wählen?
- Schnelligkeit und Effizienz — In der Regel eine einzige Entscheidung, schneller als staatliche Gerichte, mit begrenzten Rechtsmitteln.
- Fachkompetenz — Schiedsrichter können nach Branchenwissen ausgewählt werden (z. B. Bauwesen, Energie, IT).
- Vertraulichkeit — Verhandlungen und Unterlagen sind nicht öffentlich.
- Internationale Durchsetzbarkeit — Nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 sind Schiedssprüche in über 160 Ländern leichter vollstreckbar.
Was enthält die Klausel typischerweise?
Die Klausel definiert in der Regel, wie Schiedsrichter ausgewählt werden, welche Regeln gelten (z. B. DIS, ICC, UNCITRAL), den Sitz des Schiedsverfahrens, die Verfahrenssprache, die Anzahl der Schiedsrichter und die Kostenverteilung.
Schiedsklauseln mit Docfield verwalten
Mit Docfield können Sie Ihre Schiedsklausel in der Klauselbibliothek hinterlegen und über Smartfields und bedingte Logik automatisch in die passenden Vertragsvorlagen einfügen. So wird die richtige Version Ihrer Schiedsklausel mit einem Klick in das finale Dokument eingefügt.