Datenschutzvereinbarungen
Datenschutzvereinbarungen (AVV) regeln die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister.
Was ist eine Datenschutzvereinbarung?
Eine Datenschutzvereinbarung — im deutschen Rechtsraum häufig als Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet — ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Sie regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten und welche Pflichten beide Parteien haben.
Warum ist ein AVV Pflicht?
Sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten durch einen externen Dienstleister verarbeiten lässt (z. B. Cloud-Hosting, HR-Software, CRM-Systeme), ist ein AVV gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültigen AVV drohen empfindliche Bußgelder durch Datenschutzbehörden — in Deutschland durch die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten.
Wesentliche Inhalte eines AVV
Ein AVV muss unter anderem Folgendes enthalten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kreis der betroffenen Personen, Pflichten des Auftragsverarbeiters, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern sowie das Vorgehen bei Datenpannen.
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