Gesellschafterverträge
Gesellschafterverträge regeln die Beziehungen zwischen Gesellschaftern und bilden die rechtliche Grundlage jeder Gesellschaft.
Was ist ein Gesellschaftervertrag?
Ein Gesellschaftervertrag (auch Gesellschaftsvertrag) regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft. Er ist das Grunddokument jeder Personen- und Kapitalgesellschaft und bestimmt unter anderem Geschäftszweck, Kapitalanteile, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse und Regelungen für den Aus- und Eintritt von Gesellschaftern.
Rechtliche Grundlagen
Für eine GmbH ist der Gesellschaftervertrag in § 3 GmbHG geregelt und muss notariell beurkundet werden. Bei einer OHG oder KG gelten die §§ 105 ff. HGB. Der Vertrag kann weitgehend frei gestaltet werden, muss aber bestimmte Mindestinhalte aufweisen — insbesondere Firma, Sitz, Gegenstand und Höhe des Stammkapitals.
Typische Regelungen
Neben den gesetzlichen Pflichtangaben enthalten Gesellschafterverträge häufig: Wettbewerbsverbote, Vorkaufsrechte, Tag-Along- und Drag-Along-Klauseln, Regelungen zur Bewertung von Anteilen, Nachfolgeregelungen und Mechanismen zur Streitbeilegung. Je nach Größe und Komplexität der Gesellschaft kann der Vertrag wenige Seiten oder Dutzende umfassen.
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