Veröffentlicht am
April 9, 2026
Glossar

Werkverträge

Werkverträge verpflichten zur Herstellung eines bestimmten Werks und sind ergebnisorientierte Vertragsformen.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich der Auftragnehmer (Werkunternehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werks und der Auftraggeber (Besteller) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im Unterschied zum Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer nicht die Leistung an sich, sondern ein konkretes Ergebnis. Im deutschen Recht ist der Werkvertrag in den §§ 631–651 BGB geregelt.

Anwendungsbereiche

Werkverträge finden Anwendung im Bauwesen, in der Softwareentwicklung, bei Gutachten, Reparaturen, Design-Aufträgen und bei der Erstellung individueller Produkte. Die klare Ergebnisorientierung macht sie zum bevorzugten Vertragstyp, wenn ein messbares Endergebnis geschuldet wird.

Wesentliche Bestandteile

Ein Werkvertrag sollte enthalten: präzise Werkbeschreibung, Abnahmekriterien, Vergütungsregelung (Festpreis, Aufwandsbasis oder Hybridmodell), Termine und Meilensteine, Gewährleistungsregelungen, Haftung und Kündigungsmöglichkeiten. Im Bauwesen kommen zusätzlich VOB/B-Regelungen zur Anwendung.

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