Exklusivrechte
Exklusivrechte beschränken eine Vertragspartei darin, bestimmte Leistungen mit Wettbewerbern zu erbringen.
Was sind Exklusivrechte im Vertragsrecht?
Exklusivrechte sind vertragliche Klauseln, die eine Partei (oder beide) daran hindern, bestimmte Leistungen mit Dritten — etwa Wettbewerbern — zu erbringen. Diese Beschränkung gilt für einen festgelegten Zeitraum. Das häufigste Beispiel findet sich in Arbeitsverträgen.
Wann Exklusivrechte vorschlagen?
Exklusivrechte sind sinnvoll bei vertikalen Partnerschaften, zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen und bei langfristigen Kooperationen.
Nachteile
Exklusivität schränkt die Geschäftsmöglichkeiten des Partners ein. Kündigungskosten und das Risiko der Überverpflichtung müssen berücksichtigt werden.